Kommen wir zum Eingangsbereich. Was gilt für Eingangsmatten?
Der Eingang ist eine besondere Gebäudesituation, die mehreren Anforderungen gerecht werden muss. Vor allem muss ich ihn gut auffinden und benutzen können. Und das aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Nehmen wir als Beispiel einen blinden Menschen und einen Rollatorfahrer. Letzterer muss sich auf den Rollator aufstützen und hat daher sehr wenig Handlungsfreiheit. Wenn wir von einer automatisch sich öffnenden Tür ausgehen, entfallen zumindest die Bedienkräfte, was schon mal eine Erleichterung darstellt. Nun geht es darum, dass der Rollatornutzer die Tür möglichst ebenerdig benutzen kann. Gleichzeitig gibt es den Zielkonflikt, dass der blinde Mensch eine taktil erfassbare Führung haben muss. Er kann mit einer völlig glatten, ebenen Fläche nichts anfangen. Für ihn ist wichtig zu merken, dass er an einem Eingang angekommen ist oder sein Ziel erreicht hat. Das lässt sich nur über eine Bodenstruktur erreichen. Wenn ich zum Beispiel von einer gepflasterten Oberfläche zu einer Eingangsmatte komme, habe ich eine leichte taktile Unterscheidbarkeit, das eine Material ist etwas weicher, das andere relativ hart. Die Eingangsmatte muss unter anderem auch den Aspekt der Entwässerung und der Säuberung darstellen, damit Schmutz und Wasser von außen nicht nach innen ins Gebäude getragen werden. Wenn nun diese Matte auch mit dem Rollator gut zu nutzen ist, habe ich für beide Personengruppen eine gute Lösung gefunden. Es gibt immer mehr gute Lösungen, aber es gibt aufgrund der Größe unseres Landes in diesem Bereich noch viel Nachholbedarf.