Banner: Flucht- und Rettungsplan

Der Schutz von Bauwerk und Bewohner vor einem Brand bzw. im Brandfall ist gesetzlich vorgeschrieben. Schließlich ist bei einem Brand die Ausbreitung des Feuers eine große Gefahr. Greifen Flammen auf Nebenräume oder ganze Etagen über, werden Fluchtwege abgeschnitten und die Brandbekämpfung erheblich erschwert. Die Folgen können verheerend sein. Für die einzelnen Bundesländer in Deutschland ist der bauliche Brandschutz in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Dabei werden die Gebäude in fünf verschiedene Gebäudeklassen eingeteilt. Oberstes Gebot ist dabei, der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren wirksam zu ermöglichen. In Abhängigkeit von den verschiedenen Gebäudeklassen für sämtliche Gebäudearten (gewerblich, öffentlich oder privat) wird die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile angegeben. Hintergrundinformationen zum Thema und was emco emco Eingangsmatten beitragen können, erfahren Sie im Folgenden.

Gebäudeklasse 1 Modellrendering

GEBÄUDEKLASSE 1

  1. freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m², bspw. Einfamilienhäuser

  2. freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

Gebäudeklasse 2 Modellrendering

GEBÄUDEKLASSE 2

Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m², bspw. Doppelhäuser oder Reihenhausabschnitte

Gebäudeklasse 3 Modellrendering

GEBÄUDEKLASSE 3

sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m, bspw. Wohnhäuser oder Hotels

Gebäudeklasse 4 Modellrendering

GEBÄUDEKLASSE 4

Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m², bspw. Mehrfamilienhäuser oder Bürogebäude

Gebäudeklasse 5 Modellrendering

GEBÄUDEKLASSE 5

sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude, bspw. mehrgeschossige Büro- oder Verwaltungsgebäude

Sonderbauten

SONDERBAUTEN

z. B. Hotels, Kindergärten, Schulen, Sportstätten/-hallen, Krankenhäuser, Hochhäuser, Versammlungsstätten etc.

Werden sie nicht beachtet oder nur mangelhaft ausgeführt, bergen die baurechtlich geforderten Schutzziele ein großes Haftungspotential für die betroffenen Gewerke. Werden Schutzvorkehrungen und Abschottungen nicht sachgemäß geplant oder umgesetzt, stehen Beanstandungen ins Haus – schließlich liegt hier der Grund für schwerwiegende Brandschäden. Das Bauordnungsrecht, basierend auf der Musterbauordnung 2002, fokussiert bezüglich Sonderbauten auf ein individuelles, gebäudespezifisches Brandschutzkonzept. Dadurch geht ein erheblicher Teil der brandschutztechnischen Verantwortung auf den Konzeptersteller (Brandschutzsachverständiger), den Architekten, den Bauleiter, die Fachplaner und die Verarbeiter über. Der Architekt (Entwurfsverfasser und/oder Bauleiter) trägt als Koordinator und Bauherr-Vertreter eine große Verantwortung für die Konzeption und Realisierung sämtlicher geforderten Brandschutzmaßnahmen. Bei den Gebäudeklassen 4 und 5 oder bei Sonderbauten steht ihm normalerweise ein Fachplaner für Brandschutz zur Seite, der auch den erforderlichen bautechnischen Nachweis für den Brandschutz bereitstellt, denn hier bedarf es tiefgreifenden Know-hows bezüglich der Grundlagen.

Bildcollage: Kommunizierende Menschen, Planung

 

Brandschutzmaßnahmen werden idealerweise durch einen Fachplaner konzeptioniert.

Vorbeugend: baulicher Brandschutz

Vorbeugend und abwehrend – in diese zwei Kategorien ist der Brandschutz unterteilt. Zum vorbeugenden Brandschutz gehören der bauliche, der anlagentechnische und der organisatorische Brandschutz. Wir beschränken uns hier auf den baulichen Brandschutz, der alle Maßnahmen umfasst, die die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen betreffen. Dazu zählen zum Beispiel die Erstellung von Brandabschnitten mittels Brandwänden und die Bemessung oder der normgerechte Aufbau von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen. Relevante Kriterien sind dabei das Brandverhalten von Baustoffen, der Feuerwiderstand der Bauteile sowie die Planung und Einrichtung hinreichender Flucht- und Rettungswege.

Kennzeichnungen für Bodenbeläge

Das Verhalten im Brandfall ist für Bauprodukte hochgradig sicherheitsrelevant, daher ist natürlich im Kontext des Brandverhaltens von Baustoffen auch der Fußboden zu betrachten. 
Es gilt hier die EU-Bauprodukteverordnung. Ausschlaggebend für die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes ist, wo genau der Belag zum Einsatz kommt. Für den Bereich des privaten Wohnens wird hierzulande normalerweise für Bodenbeläge die Baustoffklasse Efl gefordert. Die diesbezügliche Eignung kann auf zwei Arten nachgewiesen werden: einerseits durch die Materialzusammensetzung und die Konstruktion, andererseits mithilfe des sogenannten „Kleinbrennertests“ nach EN ISO 11925-2.* 
Die CE-Kennzeichnung enthält alle wesentlichen Informationen zu den Produkten (bspw. auch zum Brand- und Rutschverhalten). Sie attestiert einem Produkt die Konformität mit den in den Europäischen Richtlinien festgelegten grundsätzlichen Anforderungen. Diese Kennzeichnung dient der Information offizieller Stellen, zum Beispiel den Gewerbeaufsichtsämtern in den EU-Ländern, denen sie die Kontrolle bezüglich der zulässigen Vermarktung der Produkte erleichtert. Die CE-Kennzeichnung ist also so etwas wie ein Reisepass für Produkte im europäischen Binnenmarkt. Normen sind auf europäischer Ebene geregelt. 

Erhöhte Anforderungen im Objektbereich

Im Objektbereich (Hotel, Theater, Kino, öffentliche Gebäude usw.) werden höhere Anforderungen an das Brandverhalten gestellt. Hier wird in der Regel die Baustoffklasse Cfl-s1 gefordert. Nachgewiesen werden kann sie durch eine Klassifizierung gemäß EN 13501-1 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten) mittels des sogenannten Radiant-Panel-Test nach EN ISO 9239-1

Bahnhof Lüttich

 

Erhöhte Anforderungen gelten im Objektbereich, wie hier im Bahnhof Lüttich, der mit Eingangsmatten von emco ausgestattet wurde.

Mit Eingangsmatten von emco auf der sicheren Seite

Das Brandverhalten von Eingangsmatten, Läufern und textilen Einlagestreifen ist gerade in Fluchtwegen und Eingangsbereichen von besonderer Wichtigkeit. Aus diesem Grund bietet das gesamte Premium-Sortiment von emco Bau ein zertifiziertes Brandverhalten und ist je nach Produkt in die Baustoffklassen Bfl-s1 oder Cfl-s1 (nach EN 13501-2) eingestuft, der Zusatz „s“ steht für den Brandnebeneffekt Rauch = Smoke. s1 steht für keine oder kaum Rauchentwicklung. Damit bietet emco dem Architekten oder Planer zusätzliche Sicherheit mit allen Premium Eingangsmatten. So entspricht die Performance-Einlage MAXIMUS für emco Eingangsmatten Premium (Material: Polyamid) der Baustoffklasse Bfl. Des Weiteren erfüllen die Performance-Einlagen Conform, Innova, Care und Outdoor für die Premium-Produkte die Anforderungen der Baustoffklasse Cfl
So haben Sie mit emco bereits in der Planung neben gestalterischen Aspekten auch wichtige Funktionsaspekte im Griff – denn Eingangsmatten von emco sind nicht nur ästhetisch ansprechend und funktional, sondern bieten auch in Sachen Brandverhalten maximale Sicherheit!

Drei Beispielbilder mit Premium Eingangsmatten

 

emco bietet dem Architekten oder Planer zusätzliche Sicherheit mit allen Performance-Einlagen für Premium Eingangsmatten. Sie entsprechen der Baustoffklasse Bfl bzw. Cfl.


 

Was bedeutet die EN-Klassifizierug „DIN EN 13501-1 Cfl-s1“ für einen Bodenbelag?

  • DIN EN 13501 – 1: Abkürzung für die Klassifizierungsnorm (legt das Verfahren zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten fest)

  • B und C: Klassen des Bauprodukts („schwer entflammbar“, vergleichbar mit B1)

  • „fl“: Abkürzung für Flooring (Bodenbelag, der gesondert behandelt wird)

  • „s“: Abkürzung für „Smoke“ (s1 ausgewiesen: keine oder kaum Rauchentwicklung)

  • „d“: „Droplets“ (behandelt das brennende Abtropfen eines Baustoffs)

 


 

* Prüfungen zum Brandverhalten – Entzündbarkeit von Produkten bei direkter Flammeneinwirkung: In der Europäischen Norm DIN EN ISO 11925 ist ein Prüfverfahren festgelegt, um die Entzündbarkeit von Produkten zu ermitteln, die in vertikaler Anordnung mit Hilfe einer direkt einwirkenden kleinen Flamme ohne zusätzliche Wärmebestrahlung geprüft werden.

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